Mittwoch, 11. November 2009

Regelung von Ansprüchen aus Investmentfonds

Wenn Fonds, Opfer von Betrug oder Spekulationen werden, sind sie innerhalb kürzester Zeit nichts mehr wert. Die Rechtssprechung im RL hat zu diesen Thema unterschiedliche Meinungen. Im Grunde genommen reicht es aus, wenn vor dem Verkauf darauf hingewiesen wird, das auch ein Verlust sattfinden kann. Das haben wir getan. Es gibt nur einzelne Fonds , wo wir Gewinngarantien gegeben haben.

Nun stehen wir vor der Frage , wie wir das mit den Fonds handhaben ?
Nach einiges Diskussionen haben wir uns zu folgener Regelung durchgerungen :

  • 1. Der letzte Kurs des Investmentfonds wird dem Kunden als Anspruch zugestanden.
  • 2. Gewinngarantien entfallen, da diese Situation nicht vorhersehbar gewesen ist .
  • 3. Gebühren werden nicht erstattet

Da fast alle Fonds der Fondrunde 6 mit Gewinn abgeschlossen haben ( zwischen 2 und 8 % - Berechnung nach Abzug der 10 % Gebühr - somit Reingewinn ) ist hier eine Regelung gefunden worden, wo wir unseren Kunden entgegen kommen. Keine Bank die Verluste in dieser Größenordnung gemacht hat , geht her und zahlt praktisch nicht vorhandene Gewinne an ihre Kunden aus.

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